"Wir wollen nicht überwacht werden"

Jubel über Urteil zur Vorratsdatenspeicherung

Auf das Bundesverfassungsgericht ist doch noch Verlass: Nach seinem Grundsatzurteil gegen die Vorratsdatenspeicherung von Telefon- und Internetdaten hat das Gericht nun angeordnet, alle bisher gesammelten Daten sofort zu löschen. "Für das freie Aufwachsen junger Menschen ist die heutige Entscheidung ein großer Fortschritt. Wer morgen mündige Demokratinnen und Demokraten will, darf heute nicht junge Menschen wie potentielle Verbrecher behandeln." So kommentiert Ursula Fehling, Bundesvorsitzende des Bundes der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Vorratsdatenspeicherung. "Wir wollen nicht überwacht werden, wir wollen alle Freiheiten, die Kinder und Jugendliche brauchen."

Auch der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung fordert nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts einen Stopp der flächendeckenden Überwachung in ganz Europa. "Die verdachtslose Erfassung vertraulicher Verbindungen und Bewegungen der gesamten Bevölkerung muss jetzt von der Politik schnellstens zurückgenommen werden", fordert Florian Altherr vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung.

Vorratsdatenspeicherung - Die Geschichte

Seit 2008 wurden die Telekommunikationsdienste verpflichtet, alle elektronischen Kommunikationsvorgänge für sechs Monate "auf Vorrat" aufzuzeichnen, ohne dass ein Anfangsverdacht oder konkrete Hinweise auf Gefahren bestehen, um feststellen zu können, wer mit wem per Telefon, Handy oder E-Mail in Verbindung gestanden hat. Bei Handytelefonaten und SMS wird sogar der Standort der NutzerInnen registriert. Sinn und Zweck dieser Speicherwut war es, Bewegungsprofile erstellen, geschäftliche Kontakte rekonstruieren und Freundschaftsbeziehungen identifizieren zu können, um terroristischen Machenschaften oder organisierter Kriminalität vorzubeugen. Viele Anwälte, BürgerInnen und auch PolitikerInnen hatten Beschwerden eingereicht, um die Aufhebung der Vorratsdatenspeicherung zu erreichen.

„Nicht ohne Grund haben gegen die Vorratsdatenspeicherung so viele Bürgerinnen und Bürger wie noch nie zuvor das Bundesverfassungsgericht angerufen“, erklärt Rechtsanwalt Meinhard Starostik, einer der Beschwerdeführer. „Noch nie hat nämlich der Deutsche Bundestag so viele Informationen über das tägliche Verhalten der gesamten Bevölkerung erfassen lassen. Dass die Vorratsdatenspeicherung uns in dieser Weise permanent dem Risiko von Falschverdächtigungen, Missbrauch und Datenpannen aussetzt, kann nicht hingenommen werden.“ Das Bundesverfassungsgericht gab ihm recht!

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Autorin / Autor: Redaktion - Stand: 3. März 2010