Beschäftigung von Flüchtlingen

Eine neue Informationsbroschüre zeigt Betrieben in komprimierter Weise, wie sie vorgehen müssen, wenn sie Geflüchtete beschäftigen wollen und welche Unterstützungsmöglichkeiten es gibt.

Dürfen anerkannte Flüchtlinge mit einer Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen jede Beschäftigung annehmen? Ab wann kann die Ausländerbehörde bei Asylsuchenden mit Aufenthaltsgestattung und Personen mit Duldung eine Arbeitserlaubnis erteilen? Für wen gilt die sogenannte Vorrangprüfung? Wann können Asylsuchende betriebliche Berufsausbildungen beginnen? Viele Unternehmen wollen gerne ihren Beitrag leisten und Flüchtlinge durch die Integration auf dem Arbeitsmarkt schneller in die Gesellschaft eingliedern helfen. Doch es gibt einige rechtliche Unsicherheiten, die Unternehmen daran hindern, sich intensiver mit der Einstellung von Flüchtlingen zu beschäftigen. Dies will die Bundesagentur für Arbeit (BA), die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) nun ändern und wirbt gezielt für die Beschäftigung von Flüchtlingen.

Eine neue Informationsbroschüre mit dem Titel „Potentiale nutzen – geflüchtete Menschen beschäftigen", die die BA gemeinsam mit der BDA und dem BAMF entwickelt hat, zeigt Betrieben in komprimierter Weise, wie sie vorgehen müssen, wenn sie Geflüchtete beschäftigen wollen und welche Unterstützungsmöglichkeiten die BA bietet.

Dazu erklärt Raimund Becker, Vorstand Regionen der BA: „Der zunehmende Zuzug von Asylbewerbern und Flüchtlingen nach Deutschland stellt alle Beteiligten vor Herausforderungen, sowohl aus humanitären als auch aus arbeitsmarktpolitischen Gesichtspunkten. Viele Menschen, die auf der Flucht vor Krieg, Vertreibung oder politischer Verfolgung zu uns kommen, bleiben für längere Zeit oder sogar für immer. Damit sie ihren Lebensunterhalt schnell selbst bestreiten können, braucht es eine verstärkte Unterstützung und Förderung bei der Arbeitsmarktintegration. Denn nur durch eine arbeitsmarktliche Integration kann auch eine gesellschaftliche Integration von Dauer sein. Schon heute sind viele Unternehmen bereit, bei dieser gesamtgesellschaftlichen Herausforderung ihren Beitrag zu leisten. Mit dieser Broschüre erläutern wir Betrieben, die Möglichkeiten zur Ausbildung oder Beschäftigung von Flüchtlingen.“

Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer ergänzt: „Viele Unternehmen sind bereit, Flüchtlinge zu beschäftigen und so einen wesentlichen Beitrag zu leisten, damit diese Menschen in Deutschland Fuß fassen können. Allerdings brauchen die Betriebe Unterstützung, damit sie den Weg durch den Dschungel aus unterschiedlichen Regelungen und Vorgaben finden, die beachtet werden müssen, wenn Asylsuchenden oder Geduldeten ein Praktikum, eine Ausbildung oder Beschäftigung angeboten wird. Damit noch mehr geflüchtete Menschen den Sprung in Ausbildung und Beschäftigung schaffen, müssen die Regelungen vereinfacht und jetzt vor allem alle relevanten Förderinstrumente der Berufsausbildung für Geduldete und Asylsuchende mit hohen Bleiberechtsperspektiven geöffnet sowie die Angebote zur Sprachförderung ausgebaut werden.“

Manfred Schmidt, Präsident des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, erklärt: „Der Gesetzgeber hat in der jüngeren Vergangenheit den Arbeitsmarktzugang von Flüchtlingen deutlich erleichtert. Jetzt ist es wichtig, dass Arbeitgeber informiert und unterstützt werden.“

Die Informationsbroschüre im Internet (PDF)